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30.06.2014 09:22
Es betrifft allerdings nur ein Teil der Bodensteiner Klippen und begründet sich im wesentlichen auf Privatinteressen des Besitzers der schon seit Jahren Initiativen unternimmt das Klettern sowie den Besuch des Gebietes zu unterbinden. Frei zugängliche Natur gehört ebend nicht in Privathand.

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Zuletzt geändert: 27.6.2017 Jörg Brutscher