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26.04.2017 16:48 |
Leider hat der Erstbesteiger die eiserne Quackenregel, nach der der Erstbesteiger seinen Anspruch in Form eines Buches einzementiert oder einbleit (oder klebt) nicht befolgt. Die Eintragung in der CHS-Datenbank, die später eine Zuordnung als schon bestiegen möglich machte, erfolgte lange nach der Zweiterstbesteigung.
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