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26.04.2018 14:59 |
@Sperrung:
So lange ein Gipfel/Fels (in Deutschland) im normalen Wald (ohne Einzäunung) steht, gilt das freie Betretungsrecht im Wald, was das Klettern einschließt. Sperrungen können für diesen Fall lediglich von den Naturschutzbehörden ausgesprochen werden - jedoch nicht von Grundstückseigentümern. |
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