Kommentar werten

397
16.03.2022 13:45
Entscheidung des CHKO Český ráj vom 14.1.2022: Erstbegehungen dürfen nur an Objekten durchgeführt werden, die in der Datenbank des ČHS horosvaz.cz eingetragen sind. Sie sind vorher beim ČHS anzumelden und werden vom Naturschutzorgan beurteilt. Verbote von Erstbegehungen sind in den Teilgebieten angezeigt. https://www.skalnioblasti.cz/document/AOPK-2022217111629.pdf

Wertungen bisher:

Benutzer-ID*
Passwort*
Dieser Kommentar fällt in die Kategorie:

Zur Hauptseite

Zuletzt geändert: 27.6.2017 Jörg Brutscher