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03.06.2024 20:34
Für folgende Gebiete sind durch die neue Regelung zu Erstbegehungsvorhaben und Erstbesteigungen mit vorheriger Genehmigung durch die OVK (Gipfelkommision) betroffen: Blatečky, Blíževedly, Česká Lípa, Měsíční údolí, Mšeno, Obrok, Planý důl, Popelov, Skály v údolí Roklice a Loubenského potoka, Úštek, Želízy und Tupadly Die Formulare für die seit Mai 2024 benötigten Projektmeldungen/Anträge finden sich als Link unter den jeweiligen Gebieten bei der Auflistung des Regelwerkes und der Bedingungen Beispiel: https://www.horosvaz.cz/skaly-sektor-379/ siehe "Podmikny lezeni" Direktl-Lnk zum Formularen: -Projektmeldung/Antrag - https://www.horosvaz.cz/res/archive/532/090003.doc -Beantragung neuer Kletterobjekte -https://www.horosvaz.cz/res/archive/469/090002.doc Die Problematik der Erschließung ohne Beachtung der geltenden Kletteregeln (insbesondere nicht Meldung neuer Aufstiege und naturschutzrelevante Aspekte) sowie unsportliches Verhalten führten zu dieser Regelung. Nicht beantragte und/oder genehmigte Aufstiege oder Objekte werden nicht anerkannt. Die Neufassung der Kletterregeln für die Gebiete Daubaer Schweiz wird sich nach einer Zeit wie auch bei anderen Sandstein-Klettergebieten der Tschechischen Republik als praktikabel durchsetzten. Es gilt, dass neue Kletterobjekte sowie Erstbegehungsvorhaben ohne bereits getätigte Versuche in den betroffenen Teilgebieten nach Genehmigung für 2 Jahre reserviert sind, was im Gegensatz bisher nicht so galt. Heutzutage wie auch in der Vergangenheit sind die Regeln durch den Český horolezecký svaz öffentlich zugänglich. Die Regeln werden bereits in der Praxis umgesetzt. Die deutliche Mehrheit der heutigen Nutzer nutzt die für die Verbreitung der neuen Regelung genutzten Medien. Bei Fragen oder benötigter Hilfe zu den Formularen sendet gern Mail direkt an mich. Ich rechne damit, dass sich im Laufe des Jahres noch kleine Änderungen ergeben.

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Zuletzt geändert: 27.6.2017 Jörg Brutscher