Kriterien für das Schlagen von nachträglichen Ringen im Elbsandstein

Grundsatz: Die Wiederholer sollen die Leistung des Erstbegehers nachvollziehen.
Für zu schlagende nR gelten die selben Grundsätze wie für das Ringschlagen bei Erstbegehungen: Ein Weg ist so abzusichern, das ausreichende Sicherung mit einem Minimum an Ringen gewährleistet ist. Mindestabstände sind einzuhalten. Ringe sind so zu schlagen, daß sie gut einzuhängen sind und nicht zu unsportlicher Benutzung verleiten.

Ein nachträglicher Ring kann geschlagen werden
["kann" ist kein "sollte" und auch kein "muß"!]

Über nR beschließt die Fachkomission Felsklettern, wenn ein begründeter Vorschlag vorliegt. Der Erstbegeher soll dabei nach Möglichkeit konsultiert werden. [Die Vorschläge werden im Mitteilungsblatt veröffentlicht]

Ringveränderungen bis zu einem Meter können von der KTA bei der Erneuerung von Ringen ohne Rücksprache vorgenommen werden.

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Zuletzt geändert: 30.3.2003 Jörg Brutscher