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Mir ist nicht ganz klar, wieso der Höhlenführerautor allein das Recht haben soll, die Koordinaten von Höhlen zu veröffentlichen. Oder gibt es da eine Vereinbarung mit dem Land Sachsen, das ihm das Exklusivrecht einräumt? Die Höhlenbeschreibungen wiederum unterliegen natürlich seinem Urheberrecht, deshalb sollten Wegbeschreibungen aus eigener Erfahrung/Erinnerung eingetragen werden. |
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